Landschaftsökologie
Berufsausbildung zur/zum
- Staatlich geprüfte*r Techniker*in für Umweltschutztechnik und Landschaftsökologie
Als Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung an der Technikerschule Höchstädt, ist eine
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (s.u.),
- mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, sowie
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
nachzuweisen.
Die Prüfung Ihres Einzelfalls ist möglich – Bitte fragen Sie uns!
Nach erfolgreichem Abschluss führen Sie den Titel "Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Informatiktechnik".
Alle abgeschlossenen Berufsausbildungen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren in den Berufsfeldern:
- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Forstwirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Natur- und Landschaftsschutz
oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden staatlich anerkannten Ausbildungsberufe
- Gärtner*in aller Fachrichtungen z.B. Gartenlandschaftsbau
- Fischwirt*in
- Fachkraft Agrarservice
- Landwirt*in
- Tierwirt*in
- Winzer*in
- Pferdewirt*in
sowie der Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für
- Biologisch-technische Assistent*innen
- Chemisch-technische Assistent*innen
- Umweltschutz-technische Assistent*innen
Aufgehobene oder durch neue Berufsbezeichnungen ersetzte Berufsbilder, die den o.g. Ausbildungen entsprechen, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
In Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde können auch Absolventen anderer Ausbildungsberufe aufgenommen werden, sofern sie über einschlägige berufliche Erfahrung im Bereich Umweltschutz und regenerative Energien verfügen.
Im Einzelfall kann die Zugangsberechtigung für weitere Bewerber /innen geprüft werden.
Für die Aufnahme an der Technikerschule Höchstädt an der Donau verwenden Sie bitte dieses Anmeldeformular:
Bitte reichen Sie mit dem Anmeldeformular noch folgende wichtige Unterlagen ein:
- Kopie des Gesellenbriefs/Abschlussprüfungszeugnisses
- Abschlusszeugnis des Ausbildungsberufs
- Zeugnis der letzten allgemeinbildenden Schule
- Arbeitsbestätigung über eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit
- Unterschriebener Lebenslauf mit Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Passbild
Die Studierenden an der Technikerschule Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAFöG“) oder dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gefördert werden.
Informationen hierzu finden Sie unter:
http://meister-bafoeg.info/ oder
Bitte wenden Sie sich für Fragen an das Amt für Ausbildungsförderung an ihrem Landratsamt.