Berufsabschluss :
Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Schülerinnen und Schülern der anerkannte Berufsabschluss
Gärtner
zuerkannt.
Anmerkung:
Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen auf Basis eines fünfjährigen Unterrichts wird der Mittlere Schulabschluss zuerkannt.