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Ermäßigungsticket

Am 1. September 2023 wird ein auf 29 Euro ermäßigtes Deutschlandticket im Freistaat Bayern eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind bezugsberechtigt (Berufsschule, Berufsfachschule, Technikerschule). Bei dem sogenannten bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein ganz normales Deutschlandticket, d.h. der öffentliche Nahverkehr kann in ganz Deutschland flexibel genutzt werden. Somit eignet es sich für alle Schul-, Arbeits- und Freizeitwege. Der Freistaat Bayern übernimmt 20 Euro des Ticketpreises, sodass die Ticketnutzer nur 29 Euro zu tragen haben. Das Ticket wird als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar.

So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:

  1. Laden Sie sich das Berechtigungsformualr unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket herunter und füllen Sie den oberen Teil gleich am Computer bzw. Smartphone selbst aus.
  2. Lassen Sie das Formular in der Verwaltung abstempeln und unterschreiben. Sie können die Übermittlung auch per E-Mail an die Schule abwickeln. Wir schicken Ihnen die Bestätigung dann per E-Mail zurück. Bitte beachten: Im August ist die Verwaltung nur eingeschränkt besetzt. Es kann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wenn Sie das Ticket ab September 2023 nutzen möchten, stellen Sie Ihren Antrag unverzüglich noch im Juli.
  3. Wählen Sie einen Verkaufspartner in Ihrer Region aus und bestellen Sie dort Ihr Ticket unter Vorlage des gestempelten und unterschriebenen Berechtigungsnachweises. Der Vorverkauf beginnt im Laufe des Augusts 2023. Unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket finden Sie ab August eine Liste an Verkaufspartnern, die das Ermäßigungsticket zum Kauf anbieten.

Schulwegkostenfreiheit: Bei Auszubildenden, die als Berufsschüler/innen unter die Schulwegkostenfreiheit nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) fallen, bestellen weiterhin die für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Stellen (Landratsämter) das passende Ticket. Dies kann auch das Ermäßigungsticket sein. In diesen Fällen ist das oben genannte Formular nicht nötig.