Kinderpflege
Berufsausbildung zur/zum
- Staatlich geprüften Kinderpflegerin
- Staatlich geprüften Kinderpfleger
Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger arbeiten als qualifizierte Zweitkraft insbesondere in
- Kinderkrippen,
- Kindergärten und
- Horten.
Sie unterstützen Erzieher und Sozialpädagogen in ihrer Arbeit am Kind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Erziehung des Kindes
- Bildung des Kindes
- Betreuung des Kindes
Was muss ich mitbringen?
- Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, gute Beobachtungsgabe
- Vorbildfunktion im sprachlichen Bereich, bei den Umgangsformen und im äußeren Erscheinungsbild
- Große körperliche und psychische Belastbarkeit
- Kreativität und Geschicklichkeit im musischen und gestalterischen Bereich
- Improvisationstalent und Flexibilität
- Gestalterisches und ästhetisches Empfinden
- Fähigkeit, eigenes Handeln zu hinterfragen, Kritik annehmen zu können und sachlich zu äußern
- Teamfähigkeit
Dauer der Ausbildung: zwei Jahre im Vollzeitunterricht
Gliederung der Ausbildung:
- Schulischer Teil in der Berufsfachschule
- Praktischer Teil in Kindertageseinrichtungen
Stundentafel
Fach | 1. Schuljahr/ Woche | 2. Schuljahr/ Woche |
---|---|---|
Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession | 2 | 1 |
Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 |
Englisch | 2 | 1 |
Politik, Gesellschaft und Berufskunde | 2 | 2 |
Pädagogik und Psychologie | 3 | 4 |
Ökologie und Gesundheit | 2 | 2 |
Rechtskunde | - | 1 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung | 1 | 2 |
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung | 3 | 3 |
Werkerziehung und Gestaltung | 2 | 2 |
Musik und Musikerziehung | 2 | 2 |
Sport- und Bewegungserziehung | 2 | 2 |
Hauswirtschaftliche Erziehung | 3 | 2 |
Säuglingsbetreuung | 2 | - |
Sozialpädagogische Praxis | 6 | 7 |
Das Praktikum: Sozialpädagogische Praxis
10. Jahrgangsstufe:
- Tagespraktikum 6 Std. pro Schulwoche
- 1 Woche Blockpraktikum mit 38 Stunden
11. Jahrgangsstufe:
- Tagespraktikum 6 Std. pro Schulwoche
- 2 Wochen Blockpraktikum mit 38 Stunden
Die Sozialpädagogische Praxis wird in einer Einführungsphase zu Beginn der Jahrgangsstufe 10 überwiegend in der Schule vermittelt. Aneignung von fachspezifischen Grundkenntnissen aus den Lerngebieten:
- Berufliches Arbeitsfeld
- Grundlegende Anforderungen an die Kinderpflegerin und den Kinderpfleger
- Pädagogisches Arbeiten mit Kindern
- Systematisches Planen und Auswerten von Praxiserfahrungen
Nach den Herbstferien der Jahrgangsstufe 10 und ganzjährig in der Jahrgangsstufe 11 findet der Praxiseinsatz in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Außerdem wird das Praktikum im Unterricht vor- und nachbereitet.
Im Praxiseinsatz lernen und üben die Schülerinnen und Schüler, Kinder gezielt zu beobachten, diese Beobachtungen auszuwerten und für die Arbeit in der Gruppe umzusetzen.
- Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf die verantwortungsvolle Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor und bringen sich in die Teamarbeit ein.
- Schülerinnen und Schüler lernen, Handlungsziele zu formulieren und in gezieltes sowie spontanes Arbeiten umzusetzen.
- Systematisches Auswerten von Praxiserfahrungen bildet die Grundlage für pädagogisch überlegtes Handeln im beruflichen Tätigkeitsbereich.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Schülerinnen und Schülern der anerkannte Berufsabschluss
Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Staatlich geprüfter Kinderpfleger
zuerkannt.
Anmerkung:
Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen auf Basis eines fünfjährigen Unterrichts wird der Mittlere Schulabschluss zuerkannt.
Fachlich:
- Erzieherin/Erzieher
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Familienpflegerin/Familienpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
Besuch der Berufsoberschule (BOS):
- Fachhochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss
- Einwöchiges Vorpraktikum in einer Kindertageseinrichtung (nicht länger als ein Jahr zurückliegend)
- Uneingeschränkte gesundheitliche und persönliche Eignung für den Beruf
- Note 3 im Fach Deutsch
- Impfschutz gegen Hepatitis B
- Impfschutz gegen Masern und weitere gängige Kinderkrankheiten
- Kein Eintrag im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis
Bitte richten Sie Ihre persönliche Bewerbung an das Staatl. Berufliche Schulzentrum Höchstädt a.d.D., Prinz-Eugen-Str. 13, 89420 Höchstädt.
Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung:
- Bewerbungsschreiben
- Schulantrag mit Erfassungsbogen für Antrag Fahrkarte - Erstellung beider Dokumente mit dem Online-Anmeldeformular (dann ausdrucken und unterschreiben)
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Letztes Jahreszeugnis und aktuelles Halbjahreszeugnis in Kopie
- Bei anderer Muttersprache als Deutsch Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse
- Bestätigung über ein mind. einwöchiges Praktikum (nicht älter als 1 Jahr) in einem Kindergarten oder Kinderhort (Regelung momentan aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt)
Nach erfolgter Aufnahme, spätestens in der ersten Augustwoche vor Schulbeginn, legen Sie bitte vor:
- Abschlusszeugnis
- Ärztliches Zeugnis, nicht älter als drei Monate*
- Nachweis über einen Praktikumsplatz*
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis*
* Formulare erhalten Sie beim Bewerbungsgespräch an der Berufsfachschule oder per Post.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden können. Daher empfehlen wir dringend, der Bewerbung keine Originalzeugnisse beizufügen. Unsere Verwaltung sichert jedoch die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen bis zu den Herbstferien zu. Falls sie von Ihnen in diesem Zeitraum nicht abgeholt sind, werden sie anschließend zuverlässig datengeschützt vernichtet.