Ernährung und Versorgung
Berufsausbildung zur/zum
- Helferin für Ernährung und Versorgung
(Abschluss nach der Jahrgangsstufe 11) - Helfer für Ernährung und Versorgung
(Abschluss nach der Jahrgangsstufe 11) - Assistentin für Ernährung und Versorgung
(Abschluss nach der Jahrgangsstufe 12) - Assistent für Ernährung und Versorgung
(Abschluss nach der Jahrgangsstufe 12) - Hauswirtschafterin
(Abschluss nach der Jahrgangsstufe 12) - Hauswirtschafter
(Abschluss nach der Jahrgangsstufe 12)
Ausgebildete Assistentinnen und Assistenen für Ernährung und Versorgung erbringen Versorgungs-, Betreuungs- und Dienstleistungen in unterschiedlichen Einrichtungen. Sie arbeiten selbstständig oder im Team. Der Umgang mit Menschen gehört dazu.
Ich will
- Selbständig arbeiten
- Verantwortung übernehmen
- Entscheidungen treffen
- Kreativ sein
- Menschen versorgen und betreuen
- Ökologisch und ökonomisch wirtschaften
- Mit Technik umgehen
- Produkte präsentieren und vermarkten
Was muss ich mitbringen?
- Lern- und Leistungsbereitschaft, Fähigkeit zum raschen und sicheren Umgehen mit Zahlen
- Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein Konzentrationsfähigkeit
- Positives Arbeitsverhalten (Pünktlichkeit, Sorgfalt), höfliche Umgangsformen, angemessene Kleidung
- Finger- und Handgeschicklichkeit, Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten
- Durchschnittliche Körperkraft, Funktionsfähigkeit der Hände, der Arme und der Beine sowie der Wirbelsäule
- Durchschnittliches, auch korrigiertes Seh- und Hörvermögen, intakter Geschmacks- und Geruchssinn
Was spricht gegen eine Ausbildung in diesem Beruf?
- Körperliche Eignungsrisiken, wie z. B.
- chronische Hauterkrankungen,
- einzelne Herz- Kreislauf- oder Lungenerkrankungen,
- chronische Magen-Darm-Erkrankungen,
- Suchterkrankungen
Dauer der Ausbildung: Zwei bzw. drei Jahre im Vollzeitunterricht
Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Gliederung der Ausbildung:
- Schulischer Teil in der Berufsfachschule
- Praktischer Teil in dafür geeigneten Betrieben
Stundentafel
Fächer/Jahrgangsstufe | 10 | 11 | 12 |
---|---|---|---|
Allgemeinbildender Unterricht | |||
Religionslehre | 1 | 1 | 1 |
Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 |
Politik und Gesellschaft | 2 | 1 | 1 |
Sport | 2 | 1 | - |
Zwischensummen | 7 | 5 | 4 |
Fachlicher Unterricht | |||
Ernährung und Verpflegung | 12 | 7 | 7 |
Wohn- und Funktionsbereiche | 3 | 4 | 3 |
Textillehre | 4 | 2 | 3 |
Dienstleistung und Service | 2 | 3 | 2 |
Betriebswirtschaftslehre | 3 | 2 | 3 |
Personenbetreuung | 2 | 2 | 2 |
Englisch | 2 | - | - |
Zwischensummen | 28 | 20 | 20 |
Wahlpflichtfächer | |||
Großhaushalt | - | 4 | 4 |
Landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalt | |||
Gehobener Privathaushalt | |||
Gastronomie und Hotellerie | |||
Grundversorgung und Betreuung alter, erkrankter Menschen | |||
Grundversorgung, Bildung und Erziehung von Kindern | |||
Projektorientiertes Arbeiten | |||
Summen | 35 | 29 | 28 |
Fachpraxis | |||
Fachpraxis Ernährung und Versorgung | - | 8 | 8 |
Praktikumswochen | 2 | 2 | 2 |
Wahlfach | |||
Englisch | - | 1 | - |
Das Praktikum
10. Jahrgangsstufe:
- 2 Wochen Blockpraktikum während der Schulzeit
11. Jahrgangsstufe:
- Tagespraktikum 8 Zeitstunden pro Woche
- 2 Wochen Blockpraktikum außerhalb der Schulzeit
12. Jahrgangsstufe:
- Tagespraktikum 8 Zeitstunden pro Woche
- 2 Wochen Blockpraktikum außerhalb der Schulzeit
Durchführung
- Im Kleinhaushalt
- Im Großhaushalt
- Im landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt
Fachpraktischer Unterricht
10. Klasse Berufsfachschule (BFS) und Berufsgrundschuljahr (BGJ)
- 2 Wochen (betriebsübliche Arbeitszeit), bevorzugt zusammenhängend.
- Zeitpunkt wird von der Schule im 2. Schulhalbjahr festgelegt.
- Einsatz: Klein- oder Großhaushalt oder landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalt.
11. Klasse Berufsfachschule (BFS)
- 1 Tag pro Schulwoche, je 8 Zeitstunden Einsatz: Die Schülerinnen und Schüler können wählen zwischen Klein- oder Großhaushalt oder landwirtschaftlichem Unternehmerhaushalt (je nach gewünschtem Schwerpunkt).
- 2 Wochen in Betrieben des Wahlfaches; Blockpraktikum außerhalb der Schulzeit
Hauswirtschaftliches Praktikum 12. Klasse Berufsfachschule (BFS)
- 1 Tag pro Schulwoche, je 8 Zeitstunden Einsatz: Die Schüler/innen können wählen zwischen Klein- oder Großhaushalt oder landwirtschaftlichem Unternehmerhaushalt (je nach gewünschtem Schwerpunkt).
- 2 Wochen in Betrieben des Wahlfaches; Blockpraktikum außerhalb der Schulzeit
Blockpraktikum
Das Blockpraktikum sollte in der BFS und im BGJ evtl. als „Testphase" für die weitere Ausbildung gesehen werden. In Anlehnung an die Inhalte des Lehrplans ist der Einsatz
- in der Jahrgangsstufe 11 im Kleinhaushalt und
- in der Jahrgangsstufe 12 im Großhaushalt zu empfehlen.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Schülerinnen und Schülern der anerkannte Berufsabschluss
Staatlich geprüfte Helferin für Ernährung und Versorgung bzw. Staatlich geprüfter Helfer für Ernährung und Versorgung (Abschluss nach der Jahrgangsstufe 11)
Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung bzw. Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung (Abschluss nach der Jahrgangsstufe 12)
zuerkannt.
Mittlerer Schulabschluss möglich
Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen auf Basis eines fünfjährigen Unterrichts wird der Mittlere Schulabschluss zuerkannt.
Fachlich:
- Betriebswirtin/Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- Dorfhelferin/Dorfhelfer
- Familienhelferin/Familienhelfer
- Meisterin/Meister
- Diätassistentin/Diätassistent
- Betriebsleiterin/Betriebsleiter
- Fachlehrerin/Fachlehrer
- Ökotrophologin/Ökotrophologe
Besuch der Berufsoberschule (BOS):
- Fachhochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife
- Beendete Vollzeitschulpflicht
- Berufliche und gesundheitliche Eignung
Bitte richten Sie Ihre persönliche Bewerbung an das Staatl. Berufliche Schulzentrum Höchstädt a.d.D., Prinz-Eugen-Str. 13, 89420 Höchstädt.
Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung:
- Bewerbungsschreiben
- Schulantrag mit Erfassungsbogen für Antrag Fahrkarte - Erstellung beider Dokumente mit dem Online-Anmeldeformular (dann ausdrucken und unterschreiben)
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Letztes Jahreszeugnis und aktuelles Halbjahreszeugnis in Kopie
Nach erfolgter Aufnahme, spätestens in der ersten Augustwoche vor Schulbeginn, legen Sie bitte vor:
- Abschlusszeugnis
- Ärztliches Zeugnis, nicht älter als drei Monate*
* das Formular erhalten Sie beim Bewerbungsgespräch an der Berufsfachschule oder per Post.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden können. Daher empfehlen wir dringend, der Bewerbung keine Originalzeugnisse beizufügen. Unsere Verwaltung sichert jedoch die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen bis zu den Herbstferien zu. Falls sie von Ihnen in diesem Zeitraum nicht abgeholt sind, werden sie anschließend zuverlässig datengeschützt vernichtet.