Berufsausbildung zur/zum
Ausgebildete Assistentinnen und Assistenen für Ernährung und Versorgung erbringen Versorgungs-, Betreuungs- und Dienstleistungen in unterschiedlichen Einrichtungen. Sie arbeiten selbstständig oder im Team. Der Umgang mit Menschen gehört dazu.
Dauer der Ausbildung: Zwei bzw. drei Jahre im Vollzeitunterricht
Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Fächer/Jahrgangsstufe | 10 | 11 | 12 |
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Allgemeinbildender Unterricht | |||
Religionslehre | 1 | 1 | 1 |
Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 |
Politik und Gesellschaft | 2 | 1 | 1 |
Sport | 2 | 1 | - |
Zwischensummen | 7 | 5 | 4 |
Fachlicher Unterricht | |||
Ernährung und Verpflegung | 12 | 7 | 7 |
Wohn- und Funktionsbereiche | 3 | 4 | 3 |
Textillehre | 4 | 2 | 3 |
Dienstleistung und Service | 2 | 3 | 2 |
Betriebswirtschaftslehre | 3 | 2 | 3 |
Personenbetreuung | 2 | 2 | 2 |
Englisch | 2 | - | - |
Zwischensummen | 28 | 20 | 20 |
Wahlpflichtfächer | |||
Großhaushalt | - | 4 | 4 |
Landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalt | |||
Gehobener Privathaushalt | |||
Gastronomie und Hotellerie | |||
Grundversorgung und Betreuung alter, erkrankter Menschen | |||
Grundversorgung, Bildung und Erziehung von Kindern | |||
Projektorientiertes Arbeiten | |||
Summen | 35 | 29 | 28 |
Fachpraxis | |||
Fachpraxis Ernährung und Versorgung | - | 8 | 8 |
Praktikumswochen | 2 | 2 | 2 |
Wahlfach | |||
Englisch | - | 1 | - |
10. Jahrgangsstufe:
11. Jahrgangsstufe:
12. Jahrgangsstufe:
Durchführung
Das Blockpraktikum sollte in der BFS und im BGJ evtl. als „Testphase" für die weitere Ausbildung gesehen werden. In Anlehnung an die Inhalte des Lehrplans ist der Einsatz
Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Schülerinnen und Schülern der anerkannte Berufsabschluss
Staatlich geprüfte Helferin für Ernährung und Versorgung bzw. Staatlich geprüfter Helfer für Ernährung und Versorgung (Abschluss nach der Jahrgangsstufe 11)
Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung bzw. Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung (Abschluss nach der Jahrgangsstufe 12)
zuerkannt.
Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen auf Basis eines fünfjährigen Unterrichts wird der Mittlere Schulabschluss zuerkannt.
Bitte richten Sie Ihre persönliche Bewerbung an das Staatl. Berufliche Schulzentrum Höchstädt a.d.D., Prinz-Eugen-Str. 13, 89420 Höchstädt.
Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung:
Nach erfolgter Aufnahme, spätestens in der ersten Augustwoche vor Schulbeginn, legen Sie bitte vor:
* das Formular erhalten Sie beim Bewerbungsgespräch an der Berufsfachschule oder per Post.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden können. Daher empfehlen wir dringend, der Bewerbung keine Originalzeugnisse beizufügen. Unsere Verwaltung sichert jedoch die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen bis zu den Herbstferien zu. Falls sie von Ihnen in diesem Zeitraum nicht abgeholt sind, werden sie anschließend zuverlässig datengeschützt vernichtet.