Berufsfachschulen
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Rufen Sie uns an (09074/9594-0) oder schreiben Sie uns (
Informieren Sie sich über die Ausbildung:
> Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
> Berufsfachschule für Kinderpflege
> Berufsfachschule für Sozialpflege
Bewerbung und Anmeldung
Eine Bewerbung ist ab sofort möglich. Wir empfehlen jedoch, das Zwischenzeugnis abzuwarten. Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Berufsfachschule unter der Kategorie Bewerbung und Anmeldung.
- Die Bewerbung ist zunächst online durchzuführen (hier gelangen Sie zu den Anmeldeseiten).
- Danach sind die Unterlagen einseitig auszudrucken, zu unterschreiben (Erziehungsberechtigte oder volljährige/r Bewerber/in) und per Post oder persönlich einzureichen. Danke!
Richten Sie die Unterlagen (mit den erforderlichen Unterschriften) an
Staatliches Berufliches Schulzentrum Höchstädt a.d.D.
Berufsfachschulen
Prinz-Eugen-Straße 13
89420 Höchstädt a.d.D.
Wenn Sie die Bewerbungsunterlagen persönlich bei uns vorbeibringen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin mit unserem Sekretariat. Gehen die Bewerbungsunterlagen postalisch bei uns ein, werden wir mit Ihnen einen Termin für ein Bewerbungsgespräch vereinbaren.
Abschlussprüfung 2025
Hier finden Sie Informationen zur Staatlichen Abschlussprüfung 2025 an den Berufsfachschulen.
Stand: 23.03.2025
Mai | Beginn praktische Prüfungen, mündliche Prüfung Deutsch (Kinderpflege) - Termine siehe unten in den jeweiligen Abschnitten |
Donnerstag, 05. Juni | schriftliche Mitteilung der Jahresfortgangsnoten durch die Klassenleitung |
Dienstag, 24. & Donnertsag, 26. Juni | schriftliche Prüfungen (genaue Zeiten und Fächer siehe unten in den jeweiligen Abschnitten) |
Montag, 14. Juli | Bekanntgabe der Prüfungsnoten durch die Klassenleitung |
Dienstag, 15. Juli | Abgabe der Erklärungen zur freiwilligen mündlichen Prüfung (Teilnahme oder Verzicht der Teilnahme - bei minderjährigen Prüflingen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich) |
Donnerstag, 17. Juli | freiwillige mündliche Prüfungen (Zeitplan nach Aushang) |
Mittwoch, 23. Juli | Einsicht in Prüfunsgunterlagen (nur nach vorherigem Antrag) |
Donnerstag, 24. Juli | Probe für die Abschlussfeier |
Freitag, 25. Juli | Abschlussfeier (es erfolgt eine gesonderte Einladung) |
Vor Beginn der schriftlichen Prüfung setzt der Prüfungsausschuss die Jahresfortgangsnoten fest.
- Die Schülerinnen und Schüler bekommen diese schriftlich mitgeteilt.
- Eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ausgeschlossen wenn ...
- ... eine Jahresfortgangsnote in einem Prüfungsfach nicht festgesetzt werden kann.
- ... keine ausreichende und regelmäßige Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung oder kein erfolgreiches Praktikum nachgewiesen werden kann.
- ... mehr als fünf Unterrichtstage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.
Alle notwendigen Regelungen finden Sie in der Berufsfachschulordnung (BFSO) in Teil 5, Kapitel 3, Abschnitt 1.
Alle Prüfungen (schriftlich, mündlich, praktisch) werden durch zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses bewertet.
Feststellung der Prüfungsleistung:
- Die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote sind gleichwertig.
- Bei einem Durchschnitt von n,5 gibt in Fächern der schriftlichen und der praktischen Prüfung die Prüfungsnote, in sonstigen Fächern die Jahresfortgangsnote den Ausschlag. Beispiele:
Note Jahresfortgang Note Prüfung Gesamtnote 2 3 3 (Schnitt 2,5 - Prüfungsnote überwiegt) 3 2 2 (Schnitt 2,5 - Prüfungsnote überwiegt) -
Freiwillige mündliche Prüfung:
Schülerinnen und Schüler können sich auf schriftlichen Antrag freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen ...
-
... in einem Fach der schriftlichen Prüfung, wenn sich die Noten der Prüfung und des Jahresfortgangs um eine, drei oder fünf Notenstufen unterscheiden und die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
-
... in einem sonstigen Vorrückungsfach des letzten Schuljahres, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
Mit den Noten dieser mündlichen Prüfung wird eine neue Gesamtnote berechnet. Die Lehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler darüber, welche Note in der mündlichen Prüfung für eine Verbesserung mindestens erforderlich wäre.
Nicht bestanden hat die Abschlussprüfung, wer ...:
- ... in einem Fach der praktischen Prüfung eine schlechtere Gesamtnote als 4,
- ... in einem anderen Vorrückungsfach die Gesamtnote 6 oder
- ... in zwei anderen Vorrückungsfächern die Gesamtnote 5 erzielt hat.
Eine Wiederholung der Prüfung inklusive der 11. Klasse ist einmalig möglich, sofern die Höchstausbildungsdauer an der BFS nicht überschritten wird.
Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Wir bieten einen zentralen Einsichttermin an. Die Prüfungseinsicht bedarf eines schriftlichen Antrages (per E-Mail möglich). Termine siehe Übersicht.
Sozialpädagogische Praxis:
- Ab 05. Mai 2025: Prüfung in den Einrichtungen (individuelle Termine je Schüler - Mitteilung der genauen Prüfungszeit durch die SPP-Lehrkräfte).
- Die Themenschwerpunkte werden vorab in der Verwaltung gezogen. Vor der Prüfung ist ein Organisationsplan abzugeben. Die Mitteilung dieser Termine erfolgt durch die SPP-Lehrkräfte.
Mündliche Prüfung Deutsch (Gruppenprüfung):
- Gruppe B: Montag, 19. Mai 2025
- Gruppe A: Montag, 26. Mai 2025
- Verlosung der Gruppen und Mitteilung der genauen Prüfungszeit erfolgt durch die Deutsch-Lehrkräfte.
Schriftlich:
- Pädagogik und Psychologie: Dienstag, 24.06.2025, 08:30 - 10:00 Uhr
- Deutsch: Donnerstag, 26.06.2025, 08:30 - 10:00 Uhr
Praktische Prüfung:
- Prüfung erfolgt in den Einrichtungen.
- Mitteilung der Prüfungszeit durch die Lehrkräfte.
Schriftlich:
- Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung: Dienstag, 24.06.2025, 09:30 - 10:30 Uhr
- Unterstützung bei der Selbstpflege, Gesundheit fördern und wiederherstellen, Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen: Donnerstag, 26.06.2025, 09:30 - 11:00 Uhr
Praktische Prüfung Ernährung und Verpflegung:
- Prüfung erfolgt in der Schule.
- Mitteilung der Prüfungszeit durch die Lehrkräfte.
Schriftlich:
- Ernährung und Verpflegung: Dienstag, 24.06.2025, 09:00 - 10:00 Uhr
- Betriebswirtschaftslehre: Donnerstag, 26.06.2025, 09:00 - 10:00 Uhr
Schülerinnen und Schüler, die an der Abschlussprüfung in allen oder einzelnen Fächern infolge eines von ihnen nicht zu vertretenden Grundes (z. B. Erkrankung) nicht teilnehmen konnten, können die Abschlussprüfung oder die nicht abgelegten Teile der Abschlussprüfung mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde nachholen.
Damit eine Entschuldigung wegen Erkrankung anerkannt werden kann, ist ein amtsärztliches Zeugnis erforderlich.
Die Schulaufsichtsbehörde legt im Benehmen mit der Schulleitung den Nachtermin und die Schule fest, an der die Prüfung nachgeholt wird. Für die schriftlichen Prüfungen gibt es bayernweit zentrale Nachtermine im Herbst des jeweiligen Jahres.
Der Nachtermin muss spätestens sechs Monate nach Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung abgeschlossen sein.
Unser Kollegium der Berufsfachschulen im Schuljahr 2024/2025
