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KESCH

„Die Bildung junger Menschen zu selbständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten setzt eine enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus voraus.“

Dieser Satz stammt aus den Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und macht deutlich, wie wichtig eine Kooperation zwischen Elternhaus und Schule für den Schulalltag ist.

Die angesprochene Kooperation wurde auch innerhalb des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert. Im Artikel 74 wird die Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten beschrieben. Dabei steht vor allem die Erarbeitung eines schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus im Mittelpunkt.

Unser schulspezifisches Konzept der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft beruht auf dem Prinzip der Lernortkooperation und auf unserem Konzept zur Kooperation Eltern - Schule (KESCH-Konzept), das um die Beteiligung der Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe erweitert wird.

Wir wollen unsere Schüler - zusammen mit den Ausbildern und Eltern - dabei begleiten, künftig die Herausforderungen in Arbeit und Beruf bestmöglich zu bestehen. Wir geben ihnen die dafür erforderlichen Kompetenzen mit auf den Weg. Dabei ist uns allen – Schüler, Eltern, Ausbilder und Lehrkräfte – bewusst an einem Strang zu ziehen. Eine zeitgemäße Bildungs- und Erziehungspartnerschaft des gegenseitigen Respekts ist uns darum ein besonderes Anliegen. Dieses Ziel haben wir in unserem Schulischen Qualitätsverständnis (SQV) so formuliert:

„Wir arbeiten mit unseren Ausbildern, Praxisanleitern und externen Fachleuten zusammen. Unsere Schüler spüren, dass Betrieb und Schule an einem Strang ziehen.“

„Unser Unterricht vermittelt fachliche, soziale und methodische Kompetenzen und orientiert sich an den Fähigkeiten unserer Schüler.“

Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat sich das Staatliche Berufliche Schulzentrum Höchstädt a. d. Donau aus Gründen der Übersichtlichkeit die Schwerpunkte Kommunikation und Kooperation mit den einzelnen Partnern als Ziele gesetzt:

Kommunikation Ausbilder/Schule

Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg, ein vertrauensvoller, kontinuierlicher und bedarfsgerechter gegenseitiger Informationsaustausch wird angestrebt.

Ziel: Ausbilder und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die berufliche Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.

Maßnahme: Die Zusammenarbeit mit den Ausbildern erfolgt systematisch und koordiniert. Die Initiative für anlassunabhängige Aktivitäten ergreift die Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind in diese Zusammenarbeit altersadäquat mit einbezogen.

Daraus ergeben sich folgende kurzfristigen bzw. mittelfristigen Teilziele:

  • Die Ausbilder werden von der Schule systematisch über die Sprechzeiten, Sprechtage und über relevante Kontaktmöglichkeiten informiert. Dabei nutzt die Schule unter anderem als Kommunikationsplattform Innungsversammlungen, Ausbildertreffen oder Regionalversammlungen.
  • Die Schüler sind verpflichtet, die eigenen Leistungen zu dokumentieren und dem Ausbilder bei Bedarf vorzulegen. Ausfallzeiten sind sowohl der Schule als auch den Betrieben zu übermitteln.
  • Die Ausbilder und Anleiter kennen die Beratungsmöglichkeiten an der Schule (Beratungslehrer, Jugendsozialarbeit an Schulen und Schulpsychologische Beratung).

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles: Die Schule ist nicht nur verpflichtet, die beteiligten Personen über den Leistungsstand, insbesondere bei abfallenden Leistungen (Art. 75 BayEUG), des Schülers zu informieren, sondern hat die enge Zusammenarbeit im SQV verankert.

Kooperation Ausbilder/Schule

Ziel: Ausbilder, Anleiter und Lehrkräfte unterstützen gemeinsam und kontinuierlich den Bildungs- und Erziehungserfolg der Schülerinnen und Schüler.

Maßnahme: Ausbilder, Anleiter und Lehrkräfte pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch. Es gibt klare, den Ausbildern und Anleitern bekannte innerschulische Zuständigkeiten für diese Kommunikation.

  • Die Ausbilder und Anleiter haben immer die Möglichkeit, sich anlassunabhängig über den Leistungsstand und die Fähigkeiten des Schülers zu informieren.
  • Die Ausbilder und Anleiter kennen die Ansprechpartner und die Kontakte zu Lehrkräften und Schulleitung.
  • Ausbilder können sich aktiv in das Schulleben einbringen (Berufsschulbeirat, Förderverein).

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles: An unserer Schule ist sehr heterogen zusammengesetzt. Es gibt Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und sonderpädagogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen wollen wir die notwendige Förderung für die individuelle Entwicklung anbieten. Um die geeignete Unterstützung zu finden, ist die Kooperation mit dem Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb nicht nur hilfreich, sondern unbedingt notwendig.

Kommunikation Schule/Erziehungsberechtigte

Eltern und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die berufliche Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.

Ziel: Die Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt systematisch und koordiniert unter Federführung der Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind in diese Zusammenarbeit altersadäquat mit einbezogen.

Maßnahme:

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden von der Schule systematisch über die Sprechzeiten, Sprechtage und über relevante Kontaktmöglichkeiten informiert.
  • Eltern werden vor Probezeitende über den Leistungsstand informiert.
  • Bei drohendem Verlust des Praktikumsplatzes werden die Eltern informiert.
  • Die Schüler sind verpflichtet, die eigenen Leistungen zu dokumentieren und bei Bedarf vorzulegen.
  • Die Erziehungsberechtigten kennen die Beratungsmöglichkeiten an der Schule (Beratungslehrer, Schulsozialpädagogische und Schulpsychologische Beratung).

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles: Die Schule ist nicht nur verpflichtet die beteiligten Personen über den Leistungsstand, insbesondere bei abfallenden Leistungen (Art. 75 BayEUG), des Schülers zu informieren, sondern hat die enge Zusammenarbeit im SQV verankert.

Kooperation Schule/Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte unterstützen gemeinsam und kontinuierlich den Bildungs- und Erziehungserfolg der Schülerinnen und Schüler.

Ziele: Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch.

Maßnahme: Es gibt klare, den Erziehungsberechtigten bekannte innerschulische Zuständigkeiten für diese Kommunikation. Die Schule ist über die besonderen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und, soweit diese für ihre berufliche Förderung bedeutsam ist, über ihre außerschulische Lebenssituation informiert.

  • Eltern habe einmal pro Schuljahr die Möglichkeit, sich anlassunabhängig über den Leistungsstand und die Fähigkeiten des Schülers zu informieren.
  • Die Erziehungsberechtigten kennen die Ansprechpartner und die Kontakte.
  • Schüler und Erziehungsberechtigte informieren die Schule über dauerhafte Beeinträchtigungen oder andere Beeinträchtigungen, die das Lernen und den Aufenthalt an der Schule beeinflussen.
  • Eltern können sich aktiv in das Schulleben einbringen (Elternbeirat, Schulforum).

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles: An unserer Schule gibt es immer wieder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen wollen wir die notwendige Förderung für die individuelle Entwicklung anbieten. Um die geeignete Unterstützung zu finden, ist die Kooperation mit dem Elternhaus nicht nur hilfreich, sondern unbedingt notwendig.

In unserem schulspezifischen Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sind zum einen Ziele formuliert, die den Idealzustand der Zusammenarbeit der Berufsschule mit den Eltern, Ausbildungsbetrieben und anderen Kooperationspartnern beschreiben, und zum anderen auch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung enthalten. Ziel ist es diesem Idealzustand recht nahe zu kommen. Dies erfordert ein regelmäßiges Hinterfragen und Ergänzen.